Hand aufs Herz: Wer liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Dienstes durch, bevor er auch "Akzeptieren" klickt? Das Handelsblatt hat gemeinsam mit dem auf Internet-Recht spezialisierten Anwalt Rolf Becker von der Kölner Kanzlei Wienke & Becker die nur in Englisch verfügbaren AGB von WhatsApp genauer angesehen. Ergebnis: Nutzer übertragen die Rechte an allem, was sie senden, an WhatsApp.
WhatsApp darf Privatfotos verkaufen
Die Details stecken im Punkt 5 Abschnitt B der Nutzungsbedingungen. Dort steht, dass der Nutzer durch das Senden einer Nachricht dem Unternehmen das "weltweite, nicht exklusive, kostenlose, lizensier- und übertragbare Recht einräumt, Inhalte zu reproduzieren, verteilen, zu neuen Werken aufzubereiten, anzuzeigen und vorzuführen."Dieses Recht hat "WhatsApp (und Nachfolger) für eigene Dienste und Geschäfte einschließlich unbegrenzter Nutzung für die Werbung und Verbreitung des Dienstes als ganzes oder in Teilen in jeglicher Art von Medien, Formaten und über jegliche Medienkanäle."
Anwalt Becker fasst das im Handelsblatt zusammen: "Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann.“ Bisher ist allerdings unklar, ob WhatsApp von diesen Rechten auch Gebrauch macht.
Für geklaute Bilder haftet der Nutzer
Paragraph 5 Abschnitt C der Nutzungsbedingungen verpflichtet den WhatsApp-Nutzer, unter anderem auf Urheberrecht und andere Schutzrechte zu achten. Er darf also mit den gesendeten Inhalten nicht gegen Gesetze verstoßen oder Rechte Dritter verletzten. Tut er es doch, muss er den Betreiber des Dienstes schadenfrei halten.Mit anderen Worten: Verschickt ein Nutzer ein fremdes Foto, dass er irgendwo geklaut hat und verwendet WhatsApp dieses dann beispielsweise für eine Werbung, dann muss der Nutzer dafür haften, wenn der rechtmäßige Urheber gegen die Werbung vorgeht.
WhatsApp verstößt gegen deutsches Recht
Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) bewertet diese Nutzungsbedingungen als Missachtung der Rechtslage und bewertet die AGB daher als unzulässig. Das Handelsblatt zitiert Carola Elbrecht von der vzbv: "Unserer Auffassung nach werden englischsprachige AGBs von Diensten, die sich augenscheinlich an deutsche Verbraucher richten, nicht Vertragsbestandteil.“Der vzbv hat gegen WhatsApp geklagt. Ziel ist, dass WhatsApp seinen deutschen Nutzern auch deutschsprachige Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellen muss. Paragraf 305 BGB regelt, dass AGB erst dann zum Vertragsbestandteil werden, wenn ein Nutzer diese in zumutbarer Weise lesen und verstehen kann und die Möglichkeit erhält, sein Einverständnis zu geben.
Mit einer vergleichbaren Klage (Az.: 5U 42/12) war der vzbv gegen Facebook vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich. Allerdings hat Facebook dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht, die Entscheidung steht noch aus.
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