Neue Facebook-AGB
Akzeptieren oder austreten
Widerspruch zwecklos? Seit 30. Januar gelten auf Facebook die neue AGB. Wer dem Netzwerk nicht kündigen möchte, kann zumindest den Umfang der nutzerbasierten Werbeeinblendungen beeinflussen. Widerspruchserklärungen an der Pinnwand helfen hier bei nicht.
Für rund 1,4 Milliarden Mitglieder von Facebook gelten ab sofort neue allgemeine Geschäftsbedingungen, sobald sie sich einmal beim sozialen Netzwerk angemeldet haben. Außer sie löschen ihr Nutzerkonto über einen von der Firma bereitgestellten Link.
Facebook hat seine umstrittenen neuen allgemeinen Geschäftsbedingungenam Freitag in Kraft gesetzt. Alle Nutzer des weltgrößten Netzwerks, die sich nun bei ihrem Account einloggen, akzeptieren damit formal die neuen AGB. Die Regeln waren bei Datenschützern, aber auch in der Politik auf heftige Kritik gestoßen. Vor allem mangelnde Transparenz wurde dem Netzwerk vorgeworfen.
Facebook-Nutzer können gegen die neuen Geschäftsbedingungen nichts tun. Wer ihnen nicht zustimmen will, hat nur die Möglichkeit, dem Netzwerk den Rücken zu kehren. Alle, die diesen Schritt nicht gehen wollen, können jedoch die Datennutzung zu Werbezwecken ein wenig einschränken. Facebook räumt dazu in den Einstellungen einige Möglichkeiten ein. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, davon Gebrauch zu machen und nur die minimal mögliche Verwendung zuzulassen.
Datensammler abschalten
Mit der Neuregelung seiner AGB will Facebook unter anderem die Werbung stärker auf einzelne Nutzer zuschneiden. Dafür sollen zum Beispiel auch Informationen über besuchte Seiten und genutzte Apps außerhalb des Netzwerks ausgewertet werden. Wer dies nicht möchte, kann die personalisierte Werbung deaktivieren, erklärt Facebook. Außerdem kann das Unternehmen nun auf Basis der Standortdaten gezielt Werbung etwa für eine Gaststätte schalten. Der einfachste Weg, dies zu unterbinden, ist das Deaktivieren der GPS-Funktion etwa in der Smartphone-App, was nebenbei massiv den Akku entlastet.
Personalisierte Werbung für Facebook deaktivieren
Wer die neue personalisierte Werbung ganz abschalten möchte, kann dies auch tun allerdings nicht direkt bei Facebook. Das Unternehmen verweist dazu auf Plattformen wie aboutads.info (englisch) oder youronlinechoices.com. Dort lässt sich die Datensammlung durch einige Unternehmen, die mit nutzungsbasierter Onlinewerbung arbeiten, deaktivieren. Computernutzer können auch sehen, welche Webdienste schon mit dieser Art von Werbung arbeiten.
Doch auch nach einer erfolgreichen Deaktivierung bekommen Nutzer weiterhin Werbung angezeigt. Die Inhalte setzen sich dann aber nicht mehr aus der Auswertung von besuchten Webseiten oder Suchanfragen zusammen.
Gepostete Grafiken sind völlig nutzlos
Völlig nutzlos ist die bei vielen Nutzern verbreitete Methode, einen Beitrag im Netzwerk zu veröffentlichen, in dem sie den neuen Geschäftsbedingungen widersprechen. Solche Beiträge als Text oder Grafik machen regelmäßig die Runde, wenn das Unternehmen an seinen AGB feilt.
Zwar haben Kunden grundsätzlich immer das Recht auf Widerspruch. Dieser muss aber der anderen Partei in diesem Fall Facebook auch zugehen. Eine Veröffentlichung an der eigenen Pinnwand gilt im rechtlichen Sinne nicht als zugegangen, wie der Alsdorfer Rechtsanwalt Jens Ferner in seinem Blog erklärt. Allein schon wegen der großen Anzahl an Mitgliedern könne niemand den Anspruch an das Unternehmen haben, dass Facebook-Mitarbeiter alle Beiträge lesen.
Datenschützer bemängeln schlechte Transparenz
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte zuletzt bemängelt, dass nicht klar sei, ob Facebook bei der Datenauswertung auch genaue Nutzerprofile erstelle. Caspar fordert, dass sich Facebook beim Datenschutz an deutsches Recht hält. Facebook sei dagegen weiter der Meinung, dass das deutsche Datenschutzrecht nicht für das Unternehmen gelte, da seine Europazentrale in Dublin angesiedelt ist.
Datenschützer bemängeln außerdem, dass nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass keine Daten des Kurzmitteilungsdienstes Whatsapp mit Facebook geteilt werden. Facebook und Whatsapp versichern stets, dass die Daten getrennt bleiben sollen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte befürchtet dennoch, dass Daten künftig "in großem Maßstab" zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden.
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