BGH gibt Urhebern Recht
Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 11.06.2015 all den Usern die File Sharing betreiben einen mächtigen Dämpfer verpasst. Der BGH hat mit diesem Urteil den Urhebern nach der Gesetzeslage in allen Punkten recht gegeben. Wie und was das genau für alle heißt wird sich im Lauf der Zeit zeigen.
Jeder ist für seinen W-Lan verantwortlich
Eins steht aber jetzt schon fest. Alle User die W-Lan in ihrem Netzwerk nutzen müssen dafür sorgen dass kein anderer auf dieses Netzwerk zugreifen kann. Das Heißt genau, jeder ist selber für sein W-Lan Anschluss verantwortlich. Das ist nichts Neues doch bis zu diesem Urteil konnte man immer noch sagen das man zu dem Zeitpunkt in dem der zugriff erfolgt ist im Urlaub oder nicht zuhause war und somit nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte. Das ist jetzt vorbei.
Das Ganze ist auch interessant für Leute die einen Telefonanbieter haben der nur Voice over IP Anschlüsse vertreibt und dazu ein sogenanntes Speed Phone haben. Oder die, die nur ihr altes Schnurloses Telefon in eine solche Anlage einbinden möchten. Denn bei solchen Anlagen können solche Mobileteile nur mit eingeschalteten W-Lan eingebunden werden. Wer jetzt keinen Computer hat und sich das ganze einrichten lässt sollte darauf achten das nach der Einrichtung der W-Lan Port wieder deaktiviert wird. Sonst könnte es sein das es Teuer wird. Denn so ein W-Lan Anschluss ist schnell aufgebohrt ohne dass man es merkt.
Familien mit Kindern sollten jetzt mehr darauf achten was ihre Kinder so im Netz machen. Den der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ greift nach diesem Urteil richtig. Also auf Deutsch gesagt wer jetzt Beschuldigt wird kann sich kaum oder gar nicht mehr raus reden. Dabei ist es egal ob man es gewesen ist oder nicht. Auch Oma Meyer die noch nie in ihrem Leben ein PC besessen hat und auch keinen Internet Anschluss hat und trotz allem beschuldigt wird Illegal Medien aus dem Netz gezogen zuhaben darf nach diesem Urteil jetzt Zahlen.
Das Problem dabei ist man muss wirklich hieb und stichfest beweisen das diese Beschuldigung gegen einen nicht haltbar sind. Doch anhand der ermittelten IP wird man kaum eine Chance haben das zu wiederlegen. Der Satz im Zweifel für den Beschuldigten ist mit diesem Urteil irgendwie aufgehoben worden. Die einzige Möglichkeit die ich mir vorstellen kann, um der Beschuldigung entgegenzutreten, ist. Man weist nach das der Computer zu diesem Zeitpunkt mit einem Trojaner befallen war und den man leider erst später gefunden hat.
Was kostet das ganze?
Bis lang war es so gewesen das unterschieden wurde was und wie viel man gezogen hat. Die Geldstrafen lagen so zwischen 500 bis 50.000€ je nachdem ob man Musik oder Filme Illegal aus dem Netz gesogen hat. In ganz besonders schweren Fällen kann man auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen. Doch bis jetzt ist mir kein Fall bekannt das irgendjemand mit so einer Freiheitsstrafe belegt worden ist. Nach dem BGH Urteil kann es sein das die Abmahnkosten steigen werden und man schon beim ersten Mal so richtig zur Kasse gebeten wird.
Wie entstand diese Situation?
Musik und Filme wurden schon immer Kopiert. Egal ob Schalplatten, CD`s, VHS Kassetten oder DVD`s. Anti Kopiersysteme wie Schwarzbilddekoder wurden dabei einfach umgangen. Doch mit dem Internet bekam das Kopieren von Medien eine neue Qualität. Die Musik und Film Industrie hat das gut zu spüren bekommen. Dadurch haben diese Unternehmen jede Menge Verlust gemacht. Denn jetzt werden dieses Medien nicht nur ein oder zweimal Kopiert, nein jetzt wird das Medium einmal Kopiert und Tausendfach weitergegeben.
Den Auftakt dieser P2P Plattformen machte Audiogalaxy. Dank dem Tauschsystems von Audiogalaxy und trotz langsamer ISDN Geschwindigkeit schaffte man es 60 Musikstücke in der Stunde zuladen. In der gleichen Zeit schaffte man es sonst gerade mal eine LP zu Kopieren. Um diesen Vergleich mal richtig darzustellen in der Zeit in der man eine LP Kopiert hat, hat man vier LP`s gezogen.
CD`s, Computer und Internet haben das Kopieren und weitergeben von Medien sehr einfach gemacht. Doch man sollte darauf achten wo man seine MP3`s oder Filme lädt. Finge weg von P2P Plattformen denn wer gibt macht sich strafbar. Doch ehrlich gesagt sollte man sich, um den Künstler nicht hungern zulassen, seine Musik oder Filme kaufen.
Wenn man bedenkt das bei gezogenen Filmen die Bild und Ton Qualität meistens zum weglaufen ist, bei MP3`s immer wieder Störungen aufträten oder der Anfang und oder das Ende fehlen lohnt sich das nicht wirklich sich solche Sachen aus dem Netz zuziehen.
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