Widerspruch gegen Facebook-AGB ist zwecklos
Wer Facebook nach dem 1. Januar nutzt, stimmt den neuen AGB zu
Facebooküberarbeitet zum 1. Januar 2015 seine Nutzungsbedingungen. Mitglieder erhalten derzeit die Aufforderung, die "aktualisierten Bedingungen sowie Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie" anzusehen. Wer Facebook weiter nutzt, akzeptiert die Bedingungen. Ein Widerspruch ist nicht möglich auch wenn das viele Nutzer glauben.
Nutzer sollten sich die Mühe machen, dieses umfangreiche Dokument zu lesen, rät die Verbraucherzentrale NRW (vz-nrw). Ab dem neuen Jahr räume sich das Netzwerk nämlich noch umfangreichere Rechte ein, persönliche Informationen zu sammeln und sie zu verknüpfen. Einige Neuerungen dienen auch der Einführung neuer Funktionen etwa von Produktkäufen über Facebook oder Empfehlungen passend zum Standort. Hier könnte das Netzwerk dann auch in den Besitz von Zahlungsinformationen kommen.
Wer Facebook nutzt, stimmt zu
Widersprechen können Nutzer den geänderten Bedingungen nicht wer Facebook ab dem 1. Januar aufruft, stimmt den neuen Richtlinien automatisch zu. Die bei vielen Facebook-Nutzern gängige Praxis, ein Bild mit dem Text "hiermit widerspreche ich..." zu teilen, ist sinnlos. Facebook stellt in seiner Mitteilung an alle Nutzer auch unmissverständlich klar: "Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 1. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu" wer mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, muss sich daher abmelden.
Verbraucherschützer warnen davor, sich vom freundlichen Ton der Änderungen täuschen zu lassen. Auch wenn das Netzwerk Anleitung gebe, seine Privatsphäre besser zu kontrollieren, habe man letztlich nur die Kontrolle darüber, was man mit anderen teile. Facebook selbst kenne immer alle Informationen und könne sie auch auswerten.
Hier die Änderungen im Überblick:
-Datenschutz: Facebook will es Nutzern leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Dazu gibt es jetzt interaktive Anleitungen und auch Möglichkeiten, die Analyse von besuchten Seiten und Apps zu kontrollieren. Verbraucherschützerin Petri weist darauf hin, dass der Nutzer hier aktiv tätig werden muss. Neue Funktionen müssten in der Regel abgestellt werden, wenn man mit ihnen nicht einverstanden sei. Und man müsse sich bewusst sein, dass trotz aller Einstellungen Facebook selbst immer alles erfahre und möglicherweise auswerte.
- Standortdaten: Künftig können bei aktivierten Ortungsdiensten Informationen zum Standort mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer also seinen Standort teilt, kann beispielsweise Informationen über Restaurants in der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden in der näheren Umgebung angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphonekeinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren.
Werbung:Facebook will Werbung noch mehr auf den Einzelnutzer zuschneiden. Bislang werden die Inhalte der Werbeanzeigen aus "Gefällt mir"-Angaben und anderen Aktivitäten im Netzwerk generiert. Bald sollen auch besuchte Internetseiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Das Netzwerk ist nämlich in der Lage, die Aktivitäten seiner eingeloggten Nutzer im Netz teilweise nachzuvollziehen. Wer dann etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, dem könnten beispielsweise Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung angezeigt werden. Wer Urlaubsziele recherchiert, könnte danach Werbung von Reiseveranstaltern sehen.
Facebook-Nutzer sollen in Zukunft außerdem Werbeanzeigen auf ihre Relevanz bewerten können. Dazu wird auch sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook den Nutzer einordnet und warum er eine bestimmte Anzeige sieht. Laut Facebook soll so sichergestellt werden, dass Nutzer nur relevante Anzeigen sehen. Verbraucherschützer sagen, das Unternehmen erhalte so noch präziseren Einblick in die Interessen seiner Nutzer.
Neue Funktionen: Das Netzwerk will seine Kunden durch neue Optionen wie einen "Kaufen"-Knopf enger an sich binden. So könnte der Kauf von Waren direkt über das Facebook-Konto erfolgen. In anderen Regionen der Welt wird dies schon getestet. Damit könnte das Unternehmen neben Nutzungsdaten auch Überblick über Einkaufsgewohnheiten erhalten und an Zahlungsdaten der Kunden kommen.
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